Diese FAQ enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen in den Prüfungsforen von www.fachinformatiker.de.
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Die Moderatoren der Prüfungsforen von www.fachinformatiker.de.
Wenn Du eine Anregung oder Ergänzung hast, schicke sie bitte an einen der Moderatoren.
Sie ist keine umfassende Information zur Prüfung, sondern beantwortet nur die am häufigsten gestellten Fragen.
Es gibt nicht "die IHK".
In Deutschland gibt es über 80 einzelne IHKs. Nur mit einer einzigen hast Du zu tun, nämlich der an dem Ort, wo Dein Ausbildungsvertrag registriert ist.
Deine IHK ist zuständig für die Organisation Deiner Prüfung.
Sie ist Anlaufstelle für alle Fragen, die Deine Prüfung betreffen.
Deine IHK ist nicht zuständig für die Aufgabenerstellung und die Bewertung.
Für die Zwischenprüfung vom AKA in Nürnberg.
Für die Abschlussprüfung vom ZPA in Köln.
Baden-Würtemberg erstellt eigene Aufgaben.
Zum AKA und ZPA gehören Prüfer aus ganz Deutschland. Sie setzen sich genauso aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrern zusammen, wie die Prüfungsausschüsse vor Ort.
PAs werden von den IHKs für jeden Beruf berufen und bestehen aus ehrenamtlichen Mitgliedern.
Jeder PA besteht zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Mindestens ein Lehrer muss ebenfalls dazugehören.
PA-Mitglieder sind Fachleute in dem Beruf, den sie prüfen.
Der PA entscheidet über Deinen Projektantrag und bewertet Deine Prüfungsleistung. Sonst nichts!
Du wirst nicht von Rentnern geprüft.
Das Gerücht ist entstanden, weil einige IHKs Rentner als Prüfungsaufsichten einsetzen.
Sie haben früher meist in einem Prüfungsausschuss gearbeitet. Als Aufsicht reicht dies völlig aus.
Davon kann keine Rede sein.
Als Prüfer darf nur eingesetzt werden, wer die nötige Fachkompetenz im Beruf besitzt. Als Nachweis hierfür gilt i. d. R. ein Berufsabschluss oder ein Studium im jeweiligen Gebiet. Oft sind Prüfer Ausbilder oder Ausbildungsleiter.
Andererseits ist Spezialwissen für die Benotung nicht nötig. Eine Präsentation z. B. kann man auch ohne Fachkenntnisse beurteilen, bzw. sich die Fachkenntnisse nötigenfalls aneignen.
Prüfer müssen nach dem gesetzlichen Berufsbild prüfen. Die Auszubildenden kennen aber oft nur ihren eigenen betrieblichen Alltag, den sie logischerweise zu Grunde legen bei ihrer voreiligen Beurteilung, wer "Ahnung hat" und wer nicht.
Ja und Nein.
Du hast Anspruch darauf, dass die Prüfung im Zuständigkeitsbereich Deiner IHK einheitlich abgewickelt wird.
Du hast keinen Anspruch darauf, dass die Prüfung bundesweit gleich abgewickelt wird.
Genaugenommen könnte sogar jeder Prüfungsausschuss eigene Prüfungsaufgaben stellen.
Dennoch wird versucht, durch weitgehend einheitliche Aufgaben und Bewertungsrichtlinien ein Maximum an Chancengleichheit zu schaffen.
Soweit dies misslingt, ist das u. a. eine indirekte Folge unserer föderalistischen Gesellschaftsordnung, die in der Verfassung festgeschrieben ist.
Die Prüfung hat den gesetzlichen Anforderungen der Ausbildung zu folgen, nicht der betrieblichen Praxis.
Das Arbeitsfeld der IT-Branche sieht z. T. sehr unterschiedlich aus. In der Prüfung wird darum ein für alle verbindliches Gebiet geprüft, das Berufsbild.
Das Berufsbild ist gesetzlich festgeschrieben. (Verordnung über die Berufsausbildung des Bundeswirtschafts- und -bildungsministeriums)
Man kann gegen die Art der Prüfung vieles sagen, aber bei genauer Analyse hat sich bisher immer gezeigt, dass die Prüfungen sich streng an das Berufsbild gehalten haben.
Es ist ein großes Problem, wenn sich Ausbildungsbetriebe nicht an die Berufsbilder halten.
"Die IHK" gibt es nicht.
Viele verwechseln arrogante oder wütende Unmutsäußerungen mit Kritik. Dritte verdienen ebenso Schutz vor Verleumdung wie Boardmitglieder.
Kritik ist erwünscht.
Kritik muss fair, begründet und sachlich sein. Sonst nutzt sie niemandem.
Die Fachinformatiker-Community begreift sich als seriöser Dialogpartner, um allen Beteiligten als Sprachrohr zu dienen, dessen Wort Gewicht besitzen soll.
Es gibt nicht "die IHK".
Die Prüfungsnoten werden von den einzelnen Prüfungsausschüssen festgelegt; sie sind in der Bewertung absolut autonom. Eine IHK hat also keine Möglichkeit, Notenentscheidungen zu treffen.
Der Eindruck beschönigter Durchfallquoten liegt z. T. an dem Berechnungsschema, das beispielsweise das Bestehen mit zweimal "mangelhaft" erlaubt.
Wenn Du eine oder zwei der schriftliche Prüfungen mit "mangelhaft" abgelegt hast und es eine theoretische Chance gibt, den Prüfungsteil B insgesamt noch zu bestehen. Sonst nicht!
Ja.
Ja.
Zweimal.
Frage bei Deiner IHK.
Legal: Beim U-Form-Verlag für Geld; der hat die Vermarktungsrechte vom ZPA erworben. Im weiteren Sinn handelt es sich aber um Lehrmittel, die eigentlich der Ausbildungsbetrieb zu tragen hat.
Illegal: Im Internet. Beobachte die einschlägigen Foren. Die URLs sind meist nur kurz gültig, weil Abmahnung droht.
Der ZPA hat eine Themenliste für jeden IT-Beruf herausgegeben. Quelle: U-Form-Verlag.
Für die Zwischenprüfung gibt es ebenfalls eine Themenliste.
Es ist schon mehrmals vorgekommen, dass Themen einer Prüfung kurz vorher im Internet aufgetaucht sind (Chats und Foren beobachten).
Sie sind nur teilweise gleich (Kernqualifikationen, Wirtschaft).
Weil sich die Berufsbilder der verschiedenen Berufe überschneiden.
Weil beides zum Beruf Fachinformatiker gehoert.
Die Prüfung fragt grundlegende Inhalte ab, die jeder beherrschen sollte.
Frage Deine IHK.
Hilfsmittel sind seit Frühjahr 2013 nicht mehr zugelassen.
Weil eine Prüfung zu bestehen eine eigene Fähigkeit ist, die meist zu wenig trainiert wird, weil man sie oft unterschätzt.
Alles was nach außen zeigt, dass Du ein Projekt nach den gängigen Maßstäben des Projektmanagements selbständig abwickeln kannst.
Darstellung des Problems (Ist-Analyse, Soll-Analyse, Auftraggeber).
Lösungsalternativen.
Geplante Lösung des Problems (Pflichtenheft).
Prozessschnittstellen.
Begründung zentraler Entscheidungen.
Evaluation (Test, Abnahmeprotokoll).
Kosten-Nutzen-Rechnung.
Erklärung, dass das Projekt von Dir stammt mit Ort, Datum und Unterschrift.
Beginn: Erste Seite des ersten Kapitels.
Ende: Letzte Seite des letzten Kapitels.
Inhaltsverzeichnis und Anhang werden nicht mitgezählt.
Weil das Projekt vor der Durchführung beantragt werden muss. (Berufsverordnung)
Von Deiner IHK.
Von Deinem Ausbildungsbetrieb/Umschulungsträger.
Das ist nicht einheitlich geregelt.
Frage Deine IHK.
Eine geringe Seitenzahlüberschreitung führt meist zu keiner großen Abwertung.
Das ist nicht einheitlich geregelt.
Frage Deine IHK.
Denke auch an den Eindruck, den eine Loseblattsammlug auf einen Prüfer machen kann.
Falls Du keine speziellen von Deiner IHK vorgeschrieben bekommst, gelten allgemeine.
Frage Deine IHK.
Am letzten Tag des im Antrag festgeschriebenen Bearbeitungszeitraums oder vor Ablauf einer von Deiner IHK festgelegten anderen Frist.
Weil das für eine Dokumentation unüblich ist.
Weil viele Prüfer dafür Punkte abziehen. Ohne Ich-Form besteht diese Gefahr aber nicht. Du gehst also sicherer, wenn Du die Ich-Form vermeidest.
Nach der Berufsverordnung soll der Prüfling zeigen, dass er "zielgruppengerecht" dokumentieren kann. Dokumentationen in der Ich-Form sind aber für keine Zielgruppe üblich, ob nun Kunden, Mitarbeiter oder für Chefs.
Die korrekte Bezeichnung für "Ich-Form" lautet übrigens "Erste Person Singular".
Für eine Dokumentation ist die Gegenwartsform (Präsens) die geeignetere / verbreiterere / richtigere Zeitform.
Grundbildung des Fachinformatikers.
Das Thema des eigenen Projekts sollte sehr gut beherrscht werden.
In jedem Fall.
Wer ohne Quelle zitiert, dem kann die Prüfungsleistung wegen Plagiats aberkannt werden.
Mit absoluter Sicherheit kann das niemand beantworten. Grobe Schnitzer kann man aber sicher mit Hilfe eines Forums ausmerzen.
Frage Dich selbstkritisch, ob ein Fremder durch Deinen Antragstext erfährt, was Du in Deinem Projekt machen möchtest und ob es zum Beruf passt.
Fasse Dich kurz und bringe Klarheit. Die meisten abgelehnten Anträge sind viel zu ausführlich aber dennoch unverständlich.
Das Vorliegen eines Berichtshefts ist Bedingung für den Berufsabschluss.
Die Art der Überprüfung ist uneinheitlich.
Frage Deine IHK.
Nimm es zur Sicherheit mit.
Prüfungssprache ist Amtssprache, Amtssprache ist Deutsch.
Englischsprachige Tech-Specs sind berufstypisch, gehören dann aber in den Anhang.
Führt eine Fremdsprache zur Nicht-Lesbarkeit (Nicht-Korrigierbarkeit), so wird dieser Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet.
Es gibt Ausnahmen, aber man hat darauf keinen Anspruch.
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