Hier können Sie Ihre Promillezahl ausrechnen. Der Berechnung liegt
die Widmark-Formel zugrunde, die auch die Rechtsmedizin anwendet.
Die Widmarkfaktoren werden nach Alt/Seidl (1999) berechnet.
An dieser Stelle erspare ich mir den obligatorischen Hinweis, dass man
am Steuer nicht trinken soll; Sie tun es ja sowieso, denn sonst wären
Sie ja wohl nicht hier, Menschenskind. Na dann prost! :-)
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Anhaltspunkt: Bier hat 5%, Wein und Sekt etwa das Doppelte.
Und Klosterfrau MelissengeistTM enthält 79%, rülps :-)
Pro Stunde seit Trinkbeginn zieht das Script 0,15 Promille ab.